14.09.2014
Urteil Onlineshop Buttonbeschriftung „Kaufen”
Die sogenannte Button-Lösung von 2012, und die daraus resultierenden Änderungen, sind wohl jedem Onlineshop-Betreiber noch bekannt. Nun sorgt ein Urteil für Unsicherheit, welches aber wohl laut verschiedenen Einschätzungen von Fachanwälten, nicht allgemein gültig sei.
Nach diesem Urteil ist die Beschriftung des Buttons mit „Kaufen” nicht ausreichend bzw. eindeutig. Was 2012 bei der Einführung der Button-Lösung noch gültig war soll nun wieder (in bestimmten Fällen) ungültig sein?